Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und es in Spanien zulassen möchten, gibt es bestimmte Parameter auf der Verkaufsrechnung, bei denen Spanien sehr streng ist. Wenn Sie möchten, dass die Papiere auf Ihren eigenen Namen registriert werden, während Sie das Fahrzeug anmelden, muss eine Eigentumsübertragungssteuer gezahlt werden. Wir können diese Kosten für Sie ausrechnen und jedes Fahrzeug ist anders. Am einfachsten ist es, das Fahrzeug im Herkunftsland auf Ihren Namen anzumelden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte.
Was die Verkaufsrechnung enthalten MUSS
● Name und Anschrift der Firma des Verkäufers, die mit denen in Abschnitt B der Fahrzeugpapiere (Teil 1 und 2) übereinstimmen
● Der Verkäufer muss eine gültige EU-Mehrwertsteuernummer haben (wir können dies für Sie überprüfen und eine Bescheinigung ausstellen)
● Angaben zur VIN-Nummer, zum Kennzeichen und zur Beschreibung des Fahrzeugs
● Den PRIVATEN VOLLSTÄNDIGEN Namen der Person, die das Fahrzeug kauft, einschließlich NIE-Nummer
● Datum des Kaufs
● Der für das Fahrzeug gezahlte Preis enthält keine Mehrwertsteuer. Wenn die Mehrwertsteuer enthalten ist, muss dies auf der Verkaufsrechnung angegeben werden.
Wenn die Verkaufsrechnung von einem Unternehmen an ein Unternehmen geht
Es handelt sich um ein in der EU registriertes Unternehmen, das das Fahrzeug an ein in Spanien registriertes Unternehmen verkauft (CIF). Die Rechnung MUSS die folgenden Angaben enthalten:
Fahrzeugdaten, VIN-Nummer, amtliches Kennzeichen
● Name des verkaufenden Unternehmens, Adresse und Unternehmensnummer, die mit denen in Abschnitt B der Fahrzeugpapiere (Teil 1 und 2) übereinstimmen
Verkäufer MÜSSEN eine gültige EU-Mehrwertsteuernummer haben. (Wir können dies für Sie überprüfen und eine Bescheinigung ausstellen)
● Firmennummer des Käufers SL (CIF), Name und Adresse in Spanien
Wenn die Mehrwertsteuer enthalten ist, muss sie auf der Verkaufsrechnung angegeben oder separat ausgewiesen werden.
● Datum des Kaufs
Warum Sie Eigentumsübertragungssteuern zahlen müssen
Leider muss dies immer bezahlt werden. Wir können dies berechnen, indem wir die Verkaufsrechnung für ein kostenloses Angebot einsehen. Grundsätzlich gilt, dass zum Beispiel der Fahrzeugschein auf den Namen des alten Besitzers lautet. Die Verkaufsrechnung beweist, dass Sie das Fahrzeug gekauft haben. Spanien erhebt eine Steuer, um die neuen spanischen Fahrzeugpapiere, die Sie bei Abschluss des Kaufs erhalten, auf Ihren eigenen Namen umzuschreiben. Das Fahrzeug geht dann auf Sie persönlich über.
Kann das Fahrzeug in der Zwischenzeit den Prozess starten?
Ja, das Fahrzeug kann das Zulassungsverfahren in Spanien durchlaufen. Die Übertragung des Eigentums erfolgt NACH der ITV und in der letzten Phase werden wir die Übertragung des Eigentums für Sie vornehmen.